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Was du über den Gründungszuschuss wissen solltest

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Inhalt

Wer sich selbstständig machen möchte, ist vor viele neue Herausforderungen gestellt, auch in finanzieller Hinsicht. Besonders aus einer Arbeitslosigkeit heraus kann das sehr schwer sein.
Doch zum Glück gibt es den Gründungszuschuss, der einen Teil der Kosten auffangen und das nötige Startkapital für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zur Verfügung stellen kann. 

Hinweis
Auch wenn du bereits nebenberuflich deine Selbstständigkeit ausübst, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Wichtig ist, dass du ALG 1 beziehst und dich erst Vollzeit-Selbstständig meldest, wenn du mit deinem Berater gesprochen hast und den Antrag stellst. Weitere Voraussetzungen siehe >>hier

Was ist der Gründungszuschuss

Beim Gründungszuschuss handelt es sich um einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Es handelt sich um eine Ermessensleistung.
Dennoch lohnt es sich in jedem Fall, sich dahingehend beraten zu lassen und den Antrag zu stellen. 

Wer erhält den Gründungszuschuss

Grundsätzlich kann jeder Bezieher von Arbeitslosengeld 1 (ALG I) mit einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen den Zuschuss beantragen, wenn die geplante Voll-Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beenden wird.
Wie bereits erwähnt handelt es sich jedoch um eine Ermessensleistung – das bedeutet, dass u.a. dein Vermittler entscheidet, ob du die Förderung bekommst. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass man als „nicht vermittelbar“ gilt. Das klingt hart, bedeutet jedoch nur, dass man in absehbarer Zeit nicht in den bereits bestehenden Arbeitsmarkt integriert werden kann. Sei es auf Grund einer Behinderung oder Einschränkung, bereits fehlgeschlagener Vermittlungsversuche, eines bewegten Lebenslaufes (so war es bei mir) oder des nicht-vorhanden-seins passender Angebote in einem zumutbaren Umfeld.

Diese Punkte müssen erfüllt werden

Um mit seinem Vorhaben zu überzeugen, empfiehlt sich ein ausgearbeiteter Businessplan mit plausiblen Finanzteil. Hierbei hilft einem zum Beispiel die Industrie und Handelskammer (IHK) und verschiedene kostenlose Plattformen
siehe >>hier.

Zu beachten
Wenn nach dem Antrag und der Bewilligung des Gründungszuschusses erneut eine Arbeitslosigkeit eintritt, wird der Anspruch um die Zahl der Tage gekürzt, in denen der Zuschuss bezogen wurde.
Beispiel: Restanspruch 130 Tage bei Bewilligung. Es wurden 60 Tage Zuschuss bezogen, bevor man erneut arbeitslos wird. Der Restanspruch auf ALG 1 beträgt nun nur noch 70 Tage (130 – 60 = 70).

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, solltest du als Erstes mit deinem Betreuer bei der Bundesagentur für Arbeit darüber sprechen. Einige Betreuer machen ihre Kunden sofort darauf aufmerksam und geben offen Ratschläge, andere sind etwas verhaltener. 

Wichtig zu wissen ist, dass auch wenn inzwischen kein Anspruch mehr auf den Gründungszuschuss besteht, dir dennoch niemand die Unterlagen für die Antragsstellung verwehren kann. 

Empfehlung
Bereite dich auf das Gespräch mit deinem Betreuer gut vor. So weißt du genau, was du auf Fragen antworten kannst (und solltest) und kannst dein Vorhaben von Anfang an überzeugend darstellen.
Das ist sehr wichtig, da dein Betreuer zum Großteil mit über entscheidet, ob deinen Antrag stattgegeben wird.

Was wird gefördert

Grundsätzlich werden alle selbstständigen Tätigkeiten gefördert, die in Vollzeit ausgeübt werden. 
Es gibt jedoch noch weitere Voraussetzungen. So muss das geplante Unternehmen tragfähig und erfolgsversprechend sein, der Antragssteller die nötigen fachlichen und persönlichen Eignungen mitbringen und ein gewisses Verständnis vorliegen, was eine Selbstständigkeit alles bedeutet und bedeuten kann. Im Guten wie im Negativen. 

Welche Unterlagen benötige ich

Neben dem ausgefüllten Antrag sind noch ein paar weitere Unterlagen notwendig, deren Beschaffung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, jedoch ernst genommen werden sollte.

Businessplan & Gutachten

Der Businessplan bildet das Kernstück des Antrages auf Gründungszuschuss. Je genauer, sachlicher und faktenreicher dieser dein Vorhaben darlegt, umso besser.

Ein guter Businessplan enthält deinen Lebenslauf, eine umfassende Finanzplanung, eine Umsatz- und Rentabilitätsplanung über mindestens 3 Jahre und einen Nachweis deiner Erfahrungen und Kompetenzen

Im Internet gibt es viele Angebote, die dich kostenlos bei der Erstellung deines Businessplans unterstützen und auch Generatoren anbieten mit Kapiteleinteilungen, damit nichts vergessen wird.
Ein Beispiel hierfür ist die Gründerplattform, es gibt jedoch auch viele weitere Angebote, je nach Bundesland. Manche Städte haben auch Vereine und Gruppen, die einen vor Ort bei der Erstellung unterstützen und hilfreich Tipps geben. 

Empfehlung
Um deine Erfahrungen und Qualifikationen nachweisen zu können, kann dein Berater den Besuch eines Vorbereitsungskurses empfehlen. Nimm das in jedem Fall an, wenn es dir möglich ist und frag, was erwartet wird.  

Tragfähigkeitsbescheinigung

Deinen Businessplan musst du von einer geeigneten fachkundigen Stelle bescheinigen lassen. In der Regel sagt dir dein Berater, wo du das machen kannst. In meinem Fall war es die IHK, welche mich auch zum Businessplan beraten hat.

Neben der Kammer sind auch Wirtschaftsförderungen, Unternehmensberater, Gründerzentren und Startercenter befähigt, dir eine Bescheinigung auszustellen. 

Empfehlung
Solltest du jemanden kennen, der vom Grunde her dir eine Bescheinigung ausstellen könnte – sieh davon ab!
Eine Bescheinigung von einem Bekannten oder gar Familienmitglied kann dazu führen, dass dein Antrag von vornherein abgelehnt wird! Eine unabhängige Bescheinigung ist sehr wichtig!

Wie hoch ist der Gründungszuschuss

Die Höhe des Gründungszuschusses berechnet sich nach deinem letzten ALG 1 – Anspruches zuzüglich 300 € für die Krankenversicherung, für die du als Selbstständige:r verantwortlich bist. 

Je nach deinem bisherigen Einkommen, deinem Familienstand, Kindern etc. fällt er demnach höher oder niedriger aus.
Der Vorteil ist jedoch, dass du ihn – genau wie das Arbeitslosengeld – nicht zurückzahlen musst und dein Einkommen aus deiner Selbstständigkeit nicht angerechnet wird. Anders als beim ALG 1 mit nebenberuflicher Selbstständigkeit, wo dein Einkommen über dem Freibetrag abgezogen wird.

Wie lange erhalte ich den Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss lässt sich in zwei Phasen unterteilen.

Die erste Phase der Bewilligung dauert 6 Monate. In dieser Zeit erhältst du den vollen Betrag (ALG 1-Anspruch + 300 €).
Die zweite Phase erfolgt nur auf rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses. Es erfolgt eine Neubewertung deines Antrages, in der deine Selbstständigkeit mit deinem Businessplan verglichen wird. Diese Förderphase dauert bei Bewilligung weitere 9 Monate, du erhältst hier jedoch „nur“ die Pauschale von 300 € für die Krankenkasse. 

Wann wird der Gründungszuschuss ausgezahlt

Der Gründungszuschuss wird – genau wie das Arbeitslosengeld 1 – rückwirkend ausgezahlt

Das bedeutet, dass wenn du dein Antrag ab Mai genehmigt wird, du das Geld Anfang Juni auf deinem Konto hast. 

Darf ich aus nichtselbständiger Tätigkeit dazu verdienen

Wenn du dich noch am Anfang deiner Selbstständigkeit befindest und nebenberuflich aus nicht selbstständiger Tätigkeit etwas dazu verdienen möchtest, solltest du vorsichtig sein. 

Eine Förderung deiner Selbstständigkeit erfolgt nur, wenn diese hauptberuflich ausgeübt wird. Das heißt, dass die nebenberufliche Tätigkeit 15 Wochenstunden nicht überschreiten darf (ähnlich wie im Angestellten-Verhältnis). 
Allerdings kommt es hier nicht darauf an, wie viel du verdienst, sodass die Nebentätigkeit auch ertragreicher sein kann, als die Selbstständigkeit. 

Die Aufnahme einer Nebentätigkeit muss in jedem Fall der Agentur für Arbeit gemeldet werden.

Empfehlung
Kläre unbedingt im Vorfeld ab, was du darfst und was nicht.
Auch in Hinblick auf ungeplante Überstunden im Nebenjob.

Wo kann ich mich weiter informieren

Hier findest du eine kleine Auswahl an Plattformen, die sich auf das Thema Gründung und Gründungszuschuss spezialisiert haben. Des Weiteren gibt es zahlreiche regionale Vereine, die beraten können.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gründungszuschuss eine tolle Möglichkeit für Personen ist, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten. Ja, es ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, besonders was den Businessplan angeht. Doch ich persönlich halte es für sehr wichtig, dass man sich mit seinem Vorhaben gründlich auseinander setzt – und zwar vor der Gründung. Darum empfehle ich so oder so jedem die Erstellung eines Businessplans. Dieser kann übrigens auch für Kreditanfragen bei Banken genutzt werden, sollten weitere Mittel notwendig sein. Also, nicht aufgeben, sondern einfach versuchen 😀

Disclaimer

Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zum Zeitpunkt des Lesens dieses Beitrags und stellt keine Beratung dar. Es handelt sich lediglich um Informationen aus dem Internet und eigener Erfahrung.

Janina Feuchthofen

Gründerin VAdentity & Technik-VA

Janina hilft Frauen dabei, sich ihr eigenes VA-Business aufzubauen und in Kontakt mit Gleichgesinnten zu treten. 🌸
Sie verlässt sich dabei auf nicht nur auf ihre eigenen Erfahrungen, sondern bildet sich ständig weiter. Dabei achtet sie darauf, nicht nur die Sonnenseiten aufzuzeigen und auch auf die Herausforderungen aufmerksam zu machen. 
Ihr Herzensprojekt ist die VAdentity Community, eine Membership für Virtuelle Assistentinnen zum Austauschen, Coworking und gemeinsamen Unterstützen. 🚀

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